[ Auszug: Der Verkauf einer gemeinschaftlichen Forderung ist nur zulässig, wenn sie
noch nicht eingezogen werden kann. Ist die Einziehung möglich, so kann
jeder Teilhab ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]